Prüfung der Argumente für A-39-Planfeststellungsstopp und Flurbereinigungsfehler

Verkehrs-Staatssekretärin Behrens sagt Prüfung der Argumente für
A-39-Planfeststellungsstopp und zu Flurbereinigungsfehlern zu


Verkehrsministerium kündigt in Gespräch mit A-39-Gegnern den
Planfeststellungs-Beginn im Südabschnitt (unter Einschluss der Tank- und
Rastanlage) für Anfang 2014 an und prüft gleichzeitig den B-4-Ausbau


 

Bei einem Gespräch mit
Vertretern des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) und
Bürgerinitiativen gegen die geplante A 39 in der letzten Woche in Hannover hat
Niedersachsens Verkehrs-Staatssekretärin Daniela Behrens angekündigt, dass der
Beginn des Planfeststellungs-verfahrens für den 7. Autobahn-Planungsabschnitt
(Weyhausen-Ehra) für Anfang 2014 geplant sei. Das Bundesverkehrsministerium habe
hierfür erst kürzlich die notwendigen Planungsmittel bewilligt. Hinsichtlich der
Forderungen der Bürgerinitiativen nach einem Aussetzen aller
A-39-Planfeststellungsverfahren, bis vergleichbare Planungen des Ausbaus der
Bundesstraße 4 vorlägen, verwies die Staatsekretärin auf den Planungsauftrag des
Bundes, sie sagte aber eine Prüfung der Argumente zu.

Die
Bürgerinitiativen-Vertreter wiesen darauf hin, dass eine Planfeststellung auch
des Autobahn–Planabschnitts Lüneburg unsinnig und fehlerhaft präjudizierend
sei, wenn die später zu erwartenden Planungs-Ergebnisse der alternativen
Null-Plus-Variante (2+1-Ausbau der B 4 mit Ortsumgehungen) nicht mit einbezogen
werden könnten. Zudem könnten auch einzelne Abschnitte der geplanten A 39 nicht
rechtssicher planfestgestellt werden, solange bestimmte naturschutzfachliche
Kompensationsmaßnahmen entlang der Trasse noch als nachweislich unwirksam gelten
müssten.

Hinsichtlich der
Flurbereinigung bei Jembke kündigte Staatssekretärin Behrens überraschend an,
dass nun auch die Tank- und Rastanlage bei Jembke mit in das eigentliche
A-39-Planfeststellungsverfahren einbezogen werden solle. Mit Blick auf die
dadurch vermutlich notwendige Ausweitung des Flurbereinigungsverfahrens
verwiesen die A-39-Gegner darauf, dass eine vorab bei Jembke eingeleitete
„vereinfachte Flurbereinigung“ (u.a. für die Abwasser-Verregung) vermutlich
nicht rechtssicher in die eigentliche „Unternehmens-Flurbereinigung“ für die A
39-Folgen-Beseitigung umwandelbar sei.   

Auf die Frage nach den
zusätzlichen Kosten für Landkreise und Kommunen infolge einer A-39-bedingten
Herabstufung von bisherigen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sagte das
Ministerium die baldige Übersendung des Umnutzungskonzepts für alle Landkreise
zwischen Lüneburg und Wolfsburg zu.

Staatsekretärin Behrens
betonte ausdrücklich, dass die Landesregierung die Anmeldung des alternativen
B-4-Ausbaus beim Bund ernst meine und diesen derzeit auch gründlich durchplane.
Aufgrund dieser Daten müssten Bund und auch Land dann die
Nutzen-Kosten-Verhältnisse beider Projekte gegeneinander stellen und über den
Bau des einen oder des anderen Projekts entscheiden. LBU- und
Bürgerinitiativen-Vertreter drückten ihre Gewissheit aus, dass bei einer fairen
Prüfung die ohnehin unsinnige und unfinanzierbare A 39 nicht gebaut werde.
Nötigenfalls hätten die A-39-Gegner genügend Argumente und Mittel für die dann
bundesweit erste Verhinderung eines unsinnigen Autobahn-Großprojekts auf dem
Klagewege.

Quelle: Pressemitteilung Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe
Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553 Bienenbüttel