Erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Abschnitt 7

Hallo zusammen,

nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den ersten Planfeststellungsbeschluss 2019 abgewiesen hat, liegen nun ab heute die korrigierten Unterlagen bis zum 11.03.2021 für den geplanten Neubau der A39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra in den Rathäusern der betroffenen Samtgemeinden Brome und Boldecker Land oder online aus.

Umweltverbände, Bürgerinitiativen und deren Rechtsberatung, sowie direkt betroffene Privatpersonen, Behörden und Unternehmen werden nun die angepassten Unterlagen sichten und gegebenenfalls erneut Einwendungen einreichen.

Einwendungen sind einschließlich zum 22.04.2021 möglich.

Die Äußerungen sind in schriftlicher Form oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Brome, der Samtgemeinde Boldecker Land einzureichen. Alternativ können sie an folgende Adressen gesendet werden:
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat Planfeststellung,Göttinger Chaussee76A, 30453
Hannover oder Sophienstraße 5, 38304 Wolfenbüttel (Postadresse) bzw. (zur Niederschrift) Harztorwall 24b, 38300 Wolfenbüttel