Fehler beim A39-Planfeststellungsverfahren erfordern Neuauslegung der Planungsunterlagen

Der BA Tappenbeck A39 informiert: Neuauslegung der Planungsunterlagen für den Abschnitt 7

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Anfang
Mai haben wir vom Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren zum Bauabschnitt 7 der A39 berichtet. In dem Termin hatten wir die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr darauf hingewiesen, das aus unserer Sicht zahlreiche Grundlagen und Gutachten (z.B. Verkehrsprognose, etc.) nicht mehr aktuell oder einfach falsch
sind und das darum keinen Sinn mache, darüber zu diskutieren. Aus diesem Grund haben u.a. wir um Aktualisierung der Unterlagen UND somit für eine öffentliche Neuauslegung der Planungsunterlagen gefordert.

Gestern
berichtete die Wolfsburger Nachrichten/Gifhorner Rundschau, dass die Pläne für den Weiterbau der Autobahn 39 zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien geändert werden und somit erneut ausgelegt werden müssen! Das bestätigte auf Anfrage der Zeitung die Behördensprecherin Heike
Haltermann.

Des Weiteren wurde bekannt gegebene, dass der Geschäftsbereich Wolfenbüttel als Vorhabenträger eine neue
Verkehrsprognose in Auftrag gegeben hat. Diese Prognose und die anderen neuen Unterlagen sollen im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens ausgelegt werden. Mit der Neuauslegung
rechnet die Behörde voraussichtlich im 1. Quartal 2017.

Was bedeutet das für alle Betroffenen?

Das heißt: alle Bürgerinnen und Bürger und Träger öffentlicher Belange
können im kommenden Jahr erneut Einwände gegen die Baupläne für den 14,2
Kilometer langen Autobahnabschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien
geltend machen. Mit einer Einschränkung: Die neuen bzw. zusätzlichen
Einwände dürfen sich dann allerdings nur auf die Änderungen beziehen. 

Fazit: Die
Tatsache, dass das Planfeststellungsverfahren nochmals durchgeführt
werden muss zeigt klar auf, dass unsere ALLER Kritik berechtigt ist und
das es sich lohnt, den Planern auf die Finger zu schauen. Das der Bau der A39 bereits in 2018 beginnen wird halten wir nach wie vor für unrealistisch.

Hier noch mal die Fakten ohne politisches Wahlkampfgetöse:

  • Die
    A39 ist auch nach Kabinettsbeschluss im BVWP in der Kategorie
    Vordringlicher Bedarf (VB / 3. Kategorie) geführt und ist damit eine von
    insgesamt 529 Projekte.
  •  Von diesen 529 Projekten weisen nur 35
    Projekte in der Kategorie VB ein schlechteres Nutzen-Kosten-Verhältnis
    als die A39 (2,1) auf
  • Die A39 steht somit weiterhin im neuen BVWP
    dort, wo sie auch vorher (seit 2003) schon stand, im Vordringlichen
    Bedarf (VB). Nur stellt diese Kategorie nun nicht mehr die höchste
    Kategorie dar, sondern nur noch die dritte von vieren
  • Die Wahl,
    was wann gebaut wird, entscheidet sich allerdings nicht im BVWP, sondern
    durch die noch ausstehenden Ausbaugesetze und Finanzierungspläne
  • Weiterhin
    ist bislang noch nicht ein einziger der 7 Planabschnitte der A 39
    planfestgestellt. Für einige Abschnitte gibt es, wegen seit Jahren
    ungelöster Probleme bezüglich Eingriffe in Naturschutzgebiete, keine
    Aussicht auf Baurecht
  • Begonnen kann mit dem Bau einer der
    Abschnitte jedoch erst werden, wenn rechtsverbindliche und nicht mehr
    beklagbare Planfeststellungsbeschlüsse für alle 7 Abschnitte vorliegen
  • Einzig
    der Abschnitt 1 (Lüneburg) weist einen verkehrlichen Nutzen für sich
    allein auf. Dieser Abschnitt wurde nach dem in 2012 bereits begonnenem
    Planverfahren jedoch wegen gravierender Planungsfehler zurück in die
    Phase der Planauslegung mit neuer Bürgerbeteiligung geschickt
  • Der Termin für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss ist daher z.Zt. weiterhin nicht absehbar.
  • Für
    unseren Abschnitt 7 soll im 1. Quartal ein ergänzendes
    Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das sind dann 4 Wochen
    Auslage der Unterlagen plus 2 Wochen Abgabe von Einwänden.
  • Danach müssen diese Einwände erneut gesichtet und beantwortet und erneut in einem Erörterungstermin diskutiert werden.
  • Gegen jede der sieben Planfeststellungsverfahren kann dann immer noch geklagt werden

Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass getroffenen Aussagen bzgl. des Baubeginns der A 39 nicht realistisch waren und sind.

Wir werden die Planung weiterhin kritisch begleitet und somit versuchen, das möglichst beste für Tappenbeck dabei herauszuholen.

Wir bleiben unserem Motto treu „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!“

Schönen Sonntag noch

Ihr Begleitausschuss Tappenbeck

www.ba-tappenbeck.de

Quelle: Newsletter BA-Tappenbeck