LBU bezweifelt Rechtmäßigkeit von Pro-A39-Propaganda der IHK

Nachdem das Bundesverfassungsgericht aktuell zwei Klagen von Unternehmern gegen die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern angenommen hat, wird die IHK-Zwangsmitgliedschaft zusätzlich in Frage gestellt durch die unsachliche und einseitige Lobbypolitik der IHK Lüneburg-Wolfsburg für die A 39 – so der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU). So wie die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zwischen Lüneburg und Wolfsburg stünden viele und vermutlich sogar die meisten Unternehmer in diesem Raum einer geplanten A 39 ablehnend oder skeptisch gegenüber oder befürchteten sogar betriebliche Nachteile durch dieses Projekt – trotzdem werbe die IHK-Spitze mit Beitragsgeldern auch dieser Zwangsmitglieder massiv für die A 39. Der LBU verweist auf erfolgreiche Klagen von IHK-Mitgliedern gegen die IHKs Stuttgart und Ulm, wodurch den IHK-Spitzen ihre Werbung für den umstrittenen Bahnhof Stuttgart 21 untersagt wurde.

Laut Bundesverwaltungsgericht, so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, seien Kammern u.a. wegen der Pflichtmitgliedschaft verpflichtet, sich bei Stellungnahmen auch zur Verkehrspolitik zurückhaltend und mit einem Höchstmaß an Objektivität zu verhalten. Davon aber könne angesichts der aggressiv-einseitigen und argumentativ stark schwächelnden Pro-A-39-Propaganda der IHK Lüneburg-Wolfsburg nicht die Rede sein. Auch die jüngste 50.000-Euro-teure Pro-A-39-Auftragsarbeit einer Schweizer Firma für die IHK, die wissenschaftliche Studien über ausbleibende Regionaleffekte von neuen Autobahnen und unterschiedliche Betroffenheiten von IHK-Mitgliedern total negiere, werde von vielen IHK-Mitgliedern als Missbrauch von Zwangs-Mitgliedbeiträgen zu ihren Lasten betrachtet.

Die angebliche Wahl-Legitimation, welche die IHK-Spitze für ihren A-39-Lobbyismus anführe, beruhe lediglich auf einer dürftigen Wahlbeteiligung von nur wenigen Prozenten. Dies gelte auch für die Berufung des Uelzener Spediteurs Kobernuß zum Sprecher des IHK-Verkehrsausschusses. Der Spediteur habe vor einigen Jahren einen Teil seiner LKW-Flotte auf dem Papier nach Zypern ausgeflaggt, laut Gewerkschaft verdi wegen Kostenvorteilen bei Fahrerlohn und Steuern – und der gleiche Spediteur verlange hierzulande dennoch den Bau einer volkswirtschaftlich unsinnigen Autobahn aus Steuergeldern. Die seit Jahren recht einseitige Klientelpolitik von Spediteuren an der IHK-Spitze, so Niemann, werde zudem durch die IHK-Vizepräsidentschaft des Spediteurs Kobernuß fortgesetzt.

Der LBU werde, so Niemann, dem Bundesverfassungsgericht und den Zwangsmitgliedschafts-Gegnern vom „Bundesverband für freie Kammern“ (BFFK) eine Dokumentation zum A-39-Lobbyismus der IHK Lüneburg-Wolfsburg zustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz

Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V.
Regionalgruppe Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24
29553 Bienenbüttel