LBU: Gesonderte Planfeststellung für A-39-Mega-Rastanlage rechtswidrig

Über
Hinweise, wonach die niedersächsische Straßenbaubehörde die
Planfeststellung des südlichsten Planabschnitts der geplanten A 39 von
der Planfeststellung der umstrittenen Mega-Rastanlage in Jembke
abkoppeln will, berichtet der Landesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (LBU). Demnach hat sich durch die Süd-Verschiebung der
nördlichen A-39-Rastanlage von Hohnstorf nach Riestedt (bei Uelzen) und
die dadurch ausgelöste Verlagerung der südlichen A-39-Rastanlage von
Woltersdorf nach Jembke die Notwendigkeit neuer Detailplanungen ergeben,
die noch andauern.

LBU-Sprecher Günter Schäfers bezeichnete die
Pläne zur getrennten Vorab-Planfeststellung des A-39-Abschnitts
Ehra-Weyhausen als rechtswidrig und kündigte ggf rechtliche Schritte an.
Das Raststättenkonzept sei unabdingbarer Teil der A-39-Planung. Vor
einer Woche habe eine Meinungsumfrage der Gemeinde Jembke eine 82 %ige
Ablehnung der Rastanlage durch die Bürger ergeben – diesen Protest
wollten die A-39-Planer offenbar unterlaufen.

Der LBU
verwies außerdem darauf, dass die parallel in Jembke laufende
Flurbereinigung durch den plötzlichen zusätzlichen Flächenbedarf für die
Rastanlage nunmehr unsinnig geworden sei. Deshalb gebe es in der
Teilnehmergemeinschaft deutliche Stimmen, die Teilnahme an diesem
ohnehin rechtlich umstrittenen Projekt in Frage zu stellen, bis die
Rastanlagen-Pläne vom Tisch seien.

Demgegenüber gebe es
aus der Flurbereinigungsbehörde Andeutungen, dass man wegen der
Flächenansprüche der Rastanlage das von der Flurbereinigung erfasste
Gebiet auf umliegende Ortschaften erweitern könnte. Ohnehin sei
umstritten, ob die gesamte laufende Flurbereinigung nicht rechtswidrig
sei, weil sie offiziell nicht mit der A 39 sondern mit der
Abwasser-Verregung begründet werde.

Laut LBU käme bei
einer Flurbereinigung nicht nur eine langjährige existenzbedrohliche
Unsicherheit und Belastung auf die Landwirte und Grundeigentümer zu,
sondern auch massive finanzielle Verluste. Die staatlich festgelegten
Entschädigungszahlungen bei Flächenverlusten lägen weit unter den
tatsächlichen Verkehrswerten, so dass man bei einem Kauf neuer Flächen
nur einen Bruchteil der alten Flächen wieder erwerben könne. Durch die
Flächenverknappung sei es ohnehin fraglich, ob die betroffenen Landwirte
in akzeptabler Entfernung neue Ersatzflächen würden kaufen können. Die
Kauf- und Pachtpreise würden ohnehin drastisch steigen. „Und das alles“,
so LBU-Vertreter Schäfers, „für eine unsinnige und schädliche
Wahlkampf-Autobahn!“

Die massive Diskrepanz zwischen
den Entschädigungszahlungen der Autobahnbauer und den wirklichen
Ersatzanschaffungs-Werten zeigt sich laut LBU sich überdeutlich am
Beispiel des Sportplatzes Tappenbeck: Dort wolle man den Sportverein und
die Gemeinde mit 534.000 Euro abspeisen, obwohl die Kosten für einen
neuen Sportplatz real beim Fünffachen dieses Werts liegen würden. „Dann
wird es in Tappenbeck keinen Sport mehr geben!“ – so Bürgermeister
Herbermann, die Planer hätten viel dazu beigetragen, dass „viele im Ort
die Autobahn nicht mehr wollen“.

Quelle: Pressemitteilung: Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24, 29553 Bienenbüttel