NABU-Klage gegen Straßenbauprojekt an A39 – VW-Zufahrt Wolfsburg

 – Spendenaufruf –

Naturschutzbund Deutschland e. V.

Liebe Natur- und Heimatfreunde / innen,

der NABU Landesverband Niedersachsen hat am 19.02.2015 mit
Unterstützung des BUND Landesverband Niedersachsen eine Klage gegen den
von VW beabsichtigten Straßenausbau entlang zweier Wildtierbrücken an
der Autobahn A 39 (vgl. Anlage: Karte 1) eingereicht. So hatte der
Landkreis Gifhorn als Genehmigungsbehörde dem Vorhaben ohne ein
erforderliches, umfassenderes Planfeststellungsverfahren, ohne
gesetzlich vorgeschriebene Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
ohne vollständige Arten- und Biotopkartierungen, ohne ausreichende
Variantenprüfungen, ohne Beteiligung aller Anrainer am 17.12.14 im
Rahmen einer so genannten Plangenehmigung zugestimmt.

Und dies obwohl der geplante Wirtschaftswegeausbau entlang der
vierspurigen A 39 faktisch einem sechsspurigen A39-Ausbau gleichkommt
und zufälliger Weise auch das Verbindungsstück zwischen der sechsspurig
geplanten A39-Anschlussstelle Sandkamp und dem geplanten
A39-Trassenneubau nach Lüneburg darstellt. Daher haben auch die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen als auch die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau auf die Notwendigkeit eines
Planfeststellungsverfahrens hingewiesen.

Würde der bisher gering frequentierte und im Rahmen des A39-Baues
(1997) erstellte Schotterweg im FFH- und Überschwemmungsgebiet Allertal
(vgl. Anlage: Karten 2 & 3) zu einer viel befahrenden
Parkplatzzufahrt umfunktioniert, würde die Funktion der
planfestgestellten und parallel verlaufenden Wildtierbrücken aufgehoben
und damit Steuergelder in Millionenhöhe verschwendet. Durch die
vorgesehene Nutzung der Zufahrt mit täglich mindestens 2.000, gemäß
Schätzungen sogar bis zu 6.000 Fahrzeugen, würde hier an der engsten
Stelle des Allertales unweigerlich die Nadelöhr-Funktion der
Wildtierbrücken zwischen Drömling und dem Barnbruch verloren gehen.

Zudem würde auch der extra zur Vernetzung angelegte 100 Hektar
große und ebenfalls planfestgestellte Kompensationspool „Allerniederung“
der Stadt  Wolfsburg sowie der VW-AG vom restlichen Allertal,
insbesondere von dem NSG „Allertal zwischen Gifhorn und Wolfsburg“,
abgeschnitten werden. So sind von dem Bauvorhaben europarechtlich streng
geschützte Arten wie Biber, Fischotter, Teichfledermaus, Laubfrosch,
Kammmolch, Eisvogel und Grüne Flussjungfer, eine Libellenart, nachteilig
betroffen und gefährdet. Da diese Arten wie auch das Schwarz- und
Damwild die Brückenunterführung als Wildwechsel gut angenommen haben,
sind die Unfallzahlen seit der Einweihung der Wildwechselbrücke im Jahre
2002 quasi auf null heruntergegangen.

Da die wohlwollenden Bemühungen der Gifhorner und Wolfsburger
Naturschutzverbände zugunsten einer ökologisch verträglichen Variante
(Aufstelzung entlang der Wildbrücken) leider unbeachtet blieben, hat der
NABU Niedersachsen nun als ‚Anwalt der Natur‘ Klage eingereicht. Auch
wenn wir nach wie vor auf ein Einlenkens des VW-Konzerns hoffen, um
seiner selbst erklärten ökologischen Vorbildfunktion gerecht zu werden,
sind mit dem nun eingeschlagenen und von unseren Anwälten mit guten
Erfolgsaussichten eingeschätzten Klageverfahren leider sehr hohe Kosten
verbunden, die wir alleine nicht bewältigen können.

Während uns das Verfahren bereits schon 3310,26 € gekostet hat,
belaufen sich die im Falle des Unterliegens zu tragenden Prozesskosten
je nach Fallkonstellation zwischen ca. 13.000,-€ und im schlechtesten
Falle sogar ca. 23.000 €.

Während einige von Ihnen bzw. von Euch, uns bereits im Vorfeld ihre
Unterstützung mit Privatspenden in Höhe von 30,- bis 1000,- € zugesagt
haben, sind wir nun zur Verfahrensabsicherung dringend auf weitere
Unterstützer angewiesen und für jeden EURO dankbar. So wird die nächste,
mehrere Tausend Euro umfassende Rechnung bereits schon nach der am
13.01.2016 stattfindenden mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht
Braunschweig (1. Instanz) fällig.

Wer uns in diesem Unterfangen unterstützen möchte, möge bitte die Überweisung mit dem Verwendungszweck »Spende – Klagefond A39-Allertal-Wildtierbrücken« auf das folgende Konto tätigen:

NABU Boldecker Land,

Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg,

IBAN: DE65 2695 1311 0015 2002 72.

Für den Fall, dass wir die Klage gewinnen werden, bekommen wir
einen Teil der Kosten zurückerstattet und könnten dann auch ggf. die
Zahlungen unserer Unterstützer zurückerstatten. Wer von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen möchte, kann uns dies vorab mitteilen. Alle
anderen Unterstützer bekommen gegen Übermittlung Ihrer Adresse an den
NABU BL eine Spendenquittung vom NABU Niedersachsen als
ein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG)
zugesandt. Im Falle einer erfolgreichen Klage würden wir uns dann
erlauben, mit Hilfe der rückerstatten Kosten einen dringend
erforderlichen NABU-Klagefond gegen den Bau der A 39 zu finanzieren.

Vielen herzlichen Dank im Voraus und mit besten Grüßen sowie Wünschen für ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016

  

Jan-Hinnerk Schwarz

Dipl.-Biol. Jan-Hinnerk Schwarz

Vorsitzender