Planfeststellung von A-39-Teilabschnitt bedeutet mitnichten Baubeginn

Für die LBU bedeutet die Planfeststellung von A-39-Teilabschnitt
mitnichten Baubeginn

Der niedersächsische
Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) kritisiert,
dass die Planfeststellung des südlichen Abschnitts der
geplanten A 39 über schwerwiegende  Einwendungen der vielen
A-39-Gegner – sogar ohne vorherigen Erörterungstermin –
einfach hinweggehen will.  Alle
Verlautbarungen über einen angeblich baldigen Baubeginn seien
allerdings dennoch voreilig: Es stünden jetzt mehrere Klagen
an,  verbunden mit der
Verhinderung des sofortigen Vollzugs.

Klagen würden
Landwirte, Anwohner und Umweltschützer gegen das gesamte
A-39-Projekt, die Samtgemeinde Boldecker Land  gegen die befürchtete
Tank- und Rastanlage.  Dabei,

so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, würden die massiven
regionalen Schäden einer A 39 zur Geltung gebracht werden –  wie auch gravierende,
mittlerweile auch gutachterlich nachgewiesene Verfahrens- und
Planungs-Fehler.  

Ohnehin würde es
keinen Sinn machen,  einzelne

A-39-Teilabschnitte als isolierte Rumpf- oder Torso-Strecken
zu bauen – solange nicht für alle Planabschnitte geklärt sei,
ob der Bau der  gesamten

A 39 nicht an naturschutzrechtlichen K.O.- Kriterien und an
dem immer schlechteren Nutzen-Kosten-Verhältnis scheitere.  Dafür aber gebe es
deutliche Hinweise. 

Die Aussichten für
die Verhinderung dieser volkswirtschaftlich unsinnigen und
regionalschädlichen Nonsens-Wahlkampf-Autobahn, so der LBU,
„bleiben weiterhin sehr gut“

Quelle: Pressemitteilung des
Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz. Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe
Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553 Bienenbüttel