Fachausschuss sieht gravierende Planungsfehler bei der Autobahn A39

Aktuell ist viel zum Thema A39-Bau in der Presse zu vernehmen. So werden von A-
39-Befürwortern kostspielige Gutachten in Auftrag gegeben, die einseitig angeblich
ausschließlich positive Signale für die Region sehen. Dass die Auftraggeber (die IHK
und die Wolfsburg AG) ein gesteigertes Interesse an einem Bau haben, ist
nachvollziehbar. Dass Herr Weil, als Ministerpräsident Niedersachsens, Herr Lies,
als Wirtschaftsminister Niedersachsens, und Herr Ferlemann, als Parlamentarischer
Staatssekretär der CDU beim Bundesminister für Verkehr, kurz vor Verkündung des
Referentenentwurfs zum neuen Bundesverkehrswegeplan als Lobbyisten und
politisch Handelnde nimmermüde optimistisch sind, liegt auf der Hand: Gelder
werden deutschlandweit verteilt, und ihre Aufgabe ist es nun einmal, ein großes
Stück des Kuchens abzubekommen.

Sie wären jedoch gut beraten, ihre eigenen Planungen in Niedersachen zu
überdenken und sich mit den gravierenden Planungsfehlern und den damit
einhergehenden Nachteilen für die Region zu befassen. Diese wurden von den A39-
Kritikern qualifiziert im Rahmen der Einwendungsphase eingebracht. Dies hat nun
dazu geführt, dass die Planungen in Abschnitt 1 in Lüneburg vier Jahre nach
öffentlicher Auslegung und drei Jahre nach dem Erörterungstermin neu ausgelegt
und die substanziellen Einwendungen eingearbeitet werden müssen.

Auch in unserem Abschnitt 7 von Ehra nach Wolfsburg sind ca. 2.000 Einwendungen
formuliert worden. Weit mehr noch als in Abschnitt 1. Hier ist ca. eineinhalb Jahre
nach öffentlicher Auslegung noch nicht einmal das Erörterungsverfahren eingeleitet
worden. Nur mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann Baurecht
erteilt werden. Und davon ist die A39 noch sehr weit entfernt, wenn die
Planungsunterlagen weiterhin gravierenden Fehler wie die bekannt gewordenen
enthalten.

Daher verfolgen wir weiterhin das Prinzip: Fakten sammeln, Inhalte anbieten und erst
dann überzeugende Worte folgen lassen. Alles andere hat unnötige Ausgaben von Steuergeldern durch einseitige Gutachten
und unzureichende Planfeststellungsverfahren zur Folge.
Das Erörterungsverfahren in Abschnitt 7 kann kommen. Wir sind sehr gut vorbereitet!

Quelle: Pressemitteilung des Begleitausschusses zur A39 der Gemeinde Tappenbeck
vom 29.02.2016