A-39-Verhandlung in Leipzig offenbart zentrale Planungsfehler
LBU sieht A-39-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hoffnungsvoll entgegen
Nach der zweitägigen Verhandlung von fünf Klagen gegen die geplante A 39 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sieht der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) weiterhin hoffnungsvoll der Urteilsverkündung am 11. Juli entgegen. Die kritische Befragung der Straßenbaubehörden-Vertreter habe deutliche Verfahrensfehler schon bei der Planung des südlichsten Planfeststellungs-Abschnitts offengelegt. Geklagt hatten der BUND (mit Unterstützung des NABU), die Gemeinden Jembke und Tappenbeck und mehrere Landwirte.
Nichtbeachten der Planungs Zuständigkeit
Offensichtlich hätten die Bundesverwaltungsrichter, so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, deutliche Fragen zu folgenden Punkten: Die geplante Verlegung der B 248 in Ehra scheine nicht nur mit inhaltlichen Problemen, sondern auch mit Nichtbeachten der Planungs Zuständigkeit und des Bundesverkehrswegeplans behaftet. Bei den veränderten Verkehren, die infolge einer A 39 auf untergeordneten Landes- und Kreisstraßen und durch Herabstufung von Bundesstraßen entstünden, gebe es offensichtlich kein stimmiges und in sich logisches Konzept der A-39-Planer. Die immer mehr gebotene Berücksichtigung der Klimaziele bei der Entscheidung über den Bau von Autobahnen sei in vielerlei Hinsicht nicht abgewogen worden – dies gelte auch für Probleme in Umwelt- und Naturschutz und bei der Wasserrahmen-Richtlinie.
Rastanlagenbau ohne vollständige Autobahn?
Deutlich sei auch geworden, so Niemann, dass Zusagen von Landespolitikern an Gemeindevertreter, wonach über die umstrittene Tank- und Rastanlage Jembke erst nach dem Planungsende aller Planungsabschnitte entschieden werde, offensichtlich haltlos gewesen seien. Beim Rastanlagenkonzept und der Größe der Anlagen verblieben zentrale Fragen, ebenso beim Ersatz wegfallender Gemeinde-Anlagen und Gemeinde-Wege.
Existenzen bedroht
Bei der für viele Landwirte und Grundeigentümer existenziellen Frage der Zerstörung und Zerschneidung von Äckern, Grünland und Wäldern und den damit zusammenhängenden Fragen der Bewertung, Entschädigung und Ersatzflächen-Bereitstellung sieht der LBU einen weiteren zentralen Angriffspunkt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Landwirte beklagten sich über die fehlende Berücksichtigung konkreter Problemlösungen sowie über die Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Mitgliedern und Funktionsträgern der Flurbereinigungs-Teilnehmergemeinschaften.
Enteignungen wegen fehlender Ausgleichsflächen
Auch zwischen den Orten gebe es gravierende Ungleichheiten – so z.B. zwischen Regionen mit behördlich eingeleiteter Flurbereinigung (und einem Flächen-Zwangsabzug von 5%) einerseits und Gemarkungen mit „freiem Grunderwerb“ durch die Behörden andererseits. Infrage stünden auch die unzureichende Höhe der Entschädigungen und vor allem die fehlende Bereitstellung von gleichwertigen Ersatzflächen, die die Landwirte auf dem umkämpften Pacht- und Boden-Markt kaum selber beschaffen oder bezahlen könnten. Man könne betroffenen Landwirten nur raten, so eine betroffene Landwirtin, gleich zu Beginn der Flurbereinigung gegen deren Rechtmäßigkeit und Ausgestaltung zu klagen….
Quelle: Pressemitteilung des
Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz. Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. Regionalgruppe
Ostheide – Eckehard Niemann, Varendorfer Str. 24 29553 Bienenbüttel